Blindenführhunde

Blindenführhunde ermöglichen Menschen mit Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung eine sichere und selbstbestimmte Mobilität. Sie zählen zu den anspruchsvollsten Assistenzhundetypen und werden rechtlich als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V eingestuft.

Die Versorgung ist damit eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, sofern die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Führhundschule über die erforderliche Präqualifizierung verfügt.

Servicehunde Mitteldeutschland befindet sich aktuell im Präqualifizierungsverfahren nach § 126 SGB V, wie es vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) beschrieben wird.
Damit wird künftig eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Die Ausbildung der Blindenführhunde erfolgt ab 2026 in Zusammenarbeit mit der CaniZert GmbH nach AHundV und den Anforderungen des Präqualifizierungsverfahrens.

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Was leistet ein Blindenführhund?

Ein Blindenführhund führt seinen Menschen sicher durch den Alltag und übernimmt dabei komplexe Führ- und Navigationsaufgaben. Dazu gehören unter anderem:

  • Sicheres Anzeigen und Umgehen von Hindernissen
  • Orientierung in Gebäuden und Außenbereichen
  • Unterstützung bei Wegen, Kreuzungen und Straßenquerungen
  • Präzise Führarbeit im Geschirr
  • Sicheres Verhalten im Verkehr und in unübersichtlichen Situationen

Diese Tätigkeiten sind Bestandteil der Hilfsmittelversorgung nach SGB V und Grundlage für die spätere Teamprüfung nach AHundV.

Wer hat Anspruch auf einen Blindenführhund?

Eine Versorgung ist möglich, wenn:

  • eine Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung vorliegt,
  • ein medizinischer Bedarf durch eine Mobilitätseinschränkung besteht,
  • die Mobilitätsziele nicht durch andere Hilfsmittel ausreichend erreicht werden können,
  • eine Führhundschule die Anforderungen des § 126 SGB V erfüllt.

Die endgültige Bewilligung erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse nach Einzelfallprüfung.

Anspruchsgrundlage nach dem SGB V

Blindenführhunde sind Hilfsmittel, die den Ausgleich einer Behinderung ermöglichen.

§ 33 SGB V – Hilfsmittelversorgung

Ein Blindenführhund zählt zu den Hilfsmitteln, die erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen und die selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

§ 126 SGB V – Präqualifizierung der Leistungserbringer

Nur präqualifizierte Einrichtungen dürfen Blindenführhunde an Krankenkassen abrechnen.

Servicehunde Mitteldeutschland erfüllt derzeit Schritt für Schritt alle Anforderungen, die das Verfahren vorsieht (Qualifikation, Dokumentation, Infrastruktur, Qualitätssicherung).

Wie läuft die Ausbildung eines Blindenführhundes ab?

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Die Ausbildung eines Blindenführhundes ist anspruchsvoll und sorgfältig strukturiert. Schritt für Schritt wird der Hund darin gefördert, seinem Menschen eine sichere Mobilität zu ermöglichen. Dazu gehören:

  • eine liebevolle, fundierte und umfassende Sozialisation durch uns selbst und keine Patenfamilien,
  • ein zuverlässiger Grundgehorsam,
  • das Erlernen präziser Führtechniken,
  • ein ruhiges und sicheres Verhalten im Straßenverkehr,
  • das Bewältigen komplexer Mobilitäts- und Orientierungssituationen,
  • ein sorgfältig auf den zukünftigen Menschen abgestimmtes individuelles Teamtraining,
  • sowie die abschließende Gespannprüfung.

Die gesamte Ausbildung orientiert sich an klaren gesetzlichen und fachlichen Vorgaben:

    den Anforderungen der Assistenzhundeverordnung (AHundV),
  • den Qualitätskriterien des § 33 und § 126 SGB V im Rahmen der Hilfsmittelversorgung,
  • den Vorgaben des Präqualifizierungsverfahrens, wie es durch den DBSV beschrieben ist,
  • und einer strukturierten, transparenten Dokumentation und Nachbetreuung, damit jedes Team dauerhaft sicher arbeiten kann.

Unsere Leistungen im Überblick

Servicehunde Mitteldeutschland unterstützt Sie bei:

  • Klärung des individuellen Bedarfs nach SGB V
  • Vorbereitung der Unterlagen für die Krankenkasse
  • Auswahl eines geeigneten Hundes (nach Eignungstest)
  • Ausbildung des Hundes nach AHundV und SGB-V-Vorgaben
  • Teamtraining und Gespannprüfung
  • Nachbetreuung gemäß AHundV und Qualitätssicherungsrichtlinien
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.


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