Voraussetzungen für Mensch & Hund

Ein Blindenführhund ist ein anerkanntes Hilfsmittel nach § 33 SGB V und dient dem Ausgleich einer Sehbehinderung. Damit ein Mensch einen Führhund erhalten kann und die Kosten perspektivisch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ebenso wird jeder Hund sorgfältig auf seine Eignung geprüft – denn nicht jeder Hund bringt die körperlichen und charakterlichen Anlagen für diese anspruchsvolle Aufgabe mit.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick.

1. Voraussetzungen für den Menschen

Voraussetzungen für den Menschen für eine Blindenführhundversorgung Voraussetzungen für den Menschen für eine Blindenführhundversorgung

Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung

Ein Blindenführhund kommt für Menschen infrage, bei denen eine dauerhafte, erhebliche Einschränkung der Sehfähigkeit vorliegt. Grundlage ist die Definition gemäß SGB und Versorgungsmedizin-Verordnung.

Medizinischer Hilfsmittelbedarf nach § 33 SGB V

Ein Führhund wird bewilligt, wenn:

die Mobilität ohne Hilfsmittel erheblich eingeschränkt ist,

der Blindenführhund die Mobilität wirksam verbessert,

andere Hilfsmittel alleine nicht ausreichen (z. B. Langstock),

der Mensch die Führhundarbeit körperlich und kognitiv bewältigen kann.

Stabile Lebenssituation

Für einen Führhund ist eine verlässliche Lebensumgebung wichtig:

  • feste Wohnsituation
  • täglicher geregelter Ablauf
  • ausreichende Betreuungszeit
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Zusammenarbeit mit der Führhundschule

Mobilitätskompetenz

Der zukünftige Halter muss grundlegende Orientierungstechniken beherrschen oder bereit sein, diese zu erlernen. Ein Führhund ersetzt kein Mobilitätstraining, sondern ergänzt es.

Verpflichtendes Teamtraining

Der Mensch nimmt an einem ausführlichen Teamtraining, auch Einarbeitung genannt, teil, bevor der Hund final übergeben wird. Diese Phase ist gesetzlicher Bestandteil und umfasst mindestens 60 Stunden.

Bereitschaft zur Nachbetreuung

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Nachkontrollen gemäß AHundV orientieren wir uns an erweiterten Qualitätsstandards, wie sie im Präqualifizierungsverfahren nach § 126 SGB V vorgesehen sind. Wir bieten regelmäßige Team-Checks und individuelle Unterstützung an. Konkrete Intervalle sind gesetzlich nicht vorgeschrieben – wir gestalten unsere Nachbetreuung deshalb so, dass jedes Team langfristig sicher arbeiten kann.

2. Voraussetzungen für den Hund

Ein Blindenführhund benötigt eine besondere Disposition, die nur ein kleiner Teil der Hunde mitbringt. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören:

Die gesundheitliche Eignung des Hundes für den Job als Blindenführhund ist elementar. Die gesundheitliche Eignung des Hundes für den Job als Blindenführhund ist elementar.

Gesundheitliche Eignung

  • einwandfreier Bewegungsapparat
  • stabile Gelenke
  • gute Kondition
  • keine erblichen Erkrankungen
  • gesunde Augen und Ohren
  • belastbarer Verdauungs- und Hautstatus

Alle Gesundheitsdaten werden im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens nach § 126 SGB V standardisiert dokumentiert.

Charakterliche Eignung

Für die Führhundearbeit sind folgende Eigenschaften unverzichtbar:

  • hohe Nervenstärke
  • Stressresistenz
  • freundliches, unaufdringliches Sozialverhalten
  • ausgeprägte Lernbereitschaft
  • zuverlässige Impulskontrolle
  • ruhiges Verhalten in Menschenmengen
  • Konzentrationsfähigkeit auch unter Ablenkung

Geeignete Rassen für Blindenführhunde

Häufig bilden wir Labradore und Doodle zu Blindenführhunden aus. Häufig bilden wir Labradore und Doodle zu Blindenführhunden aus.

Typische Rassen, die wir häufig zu Assistenzhunden bzw. Blindenführhunden ausbilden, sind:

  • Labrador Retriever
  • Golden Retriever
  • Golden Doodle (bei professioneller Zucht und Gesundheitsdokumentation)
  • Labradoodle (bei professioneller Zucht und Gesundheitsdokumentation)

Entscheidend ist dabei jedoch nicht die Rasse, sondern die individuelle Eignung des jeweiligen Hundes.

Eignungsüberprüfung

Jeder Hund durchläuft einen strukturierten Eignungstest, der folgende Bereiche prüft:

  • Umweltreaktionen
  • Geräusch- und Reizstress
  • Sozialverhalten
  • Bewegungsfreude
  • Arbeitsmotivation
  • Ruheverhalten
  • Belastbarkeit unter realen Bedingungen
  • kein unkontrollierten Jagdverhalten
  • kein Aggressionsverhalten

Nur Hunde, die alle Anforderungen erfüllen, werden in die Ausbildung aufgenommen.

3. Gesetzliche Grundlagen & Präqualifizierung

Damit die Versorgung mit einem Blindenführhund künftig über die Krankenkassen möglich wird, müssen Mensch, Hund und Führhundschule klar definierte Bedingungen erfüllen.

Nur Führhundschulen, die das Verfahren zur Präqualifizierung nach § 126 SGB V erfolgreich durchlaufen haben, dürfen Leistungen gegenüber Krankenkassen abrechnen.

Wir befinden sich aktuell in diesem Verfahren und melden hier, sobald wir die Präqualifikation erfolgreich durchlaufen haben.

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